BGH-Urteil: Lastwagen-Kartell muss auch Leasing-Kunden entschädigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Leasingnehmern grundsätzlich Schadenersatzansprüche von Lkw-Herstellern zugesprochen, die einem jahrelangen Preiskartell angehörten.
Karlsruhe (Dienstag, 05. Dezember 2023) Der BGH entschied am Dienstag, dass die rechtswidrigen Absprachen über die Listenpreise für die Lkw auch zu überhöhten Leasingraten führen konnten. Das höchste deutsche Berufungsgericht wies damit die Revision der Daimler AG gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg aus dem Jahr 2021 zurück. Den konkreten Schaden muss der Leasingkunde, ein mittelständischer Baustoffhändler, aber in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg nachweisen (Az.: KZR 46/21)
Teil des Kartells, das von 1997 bis 2011 existierte, waren neben Daimler die Lkw-Hersteller Volvo, MAN, Iveco, DAF und Scania. Sie hatten nach Feststellungen der EU-Kommission wettbewerbswidrige Absprachen getroffen und mussten deshalb milliardenschwere Bußgelder bezahlen. Vor dem BGH ging es um die frühere Daimler AG, die sich inzwischen aufgespalten hat. Formal beklagt war zwar die heutige Mercedes-Benz Group, die Haftungsrisiken trägt aber nach Unternehmensangaben die abgespaltene Lkw- und Bus-Sparte Daimler Truck. Ein Daimler-Truck-Sprecher sagte, man werde sich erst äußern, wenn auch die Urteilsgründe vorlägen.
Der Baustoffhändler hatte von 2005 bis 2012 Leasing- und Mietkaufverträge über zwölf Lkw abgeschlossen und klagte auf mehr als 50.000 Euro Schadenersatz. Er argumentierte, dass die Absprachen über Listenpreise auch zu überhöhten Leasingraten geführt hätten. Das sah auch der BGH so: Es bestehe "der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbswidrigen Absprachen gebildet hätten", sagte der Vorsitzende Wolfgang Kirchhoff. Das gelte umso mehr, als das Kartell über 14 Jahre existiert habe.
Daimler habe nicht darlegen können, warum das in diesem Fall anders gewesen sein solle, sagte Kirchhoff. Wahrscheinlich sei damit auch dem Kläger ein Schaden entstanden. Dessen Höhe zu ermitteln, war aber nicht Aufgabe des BGH. In dem sogenannten Grundurteil ging es nur um den grundsätzlichen Schadenersatzanspruch.
Die Teilnehmer des Lkw-Kartells stehen für 90 Prozent des Marktes an mittelschweren und schweren Lastwagen in der EU. Mit Ausnahme von MAN hatte die EU-Kommission ihnen 2016 und 2017 die Rekordsumme von 3,8 Milliarden Euro Bußgeld auferlegt. Neben Absprachen über die Brutto-Listenpreise hätten sie einen Zeitplan aufgestellt, wie sie die Kosten für die Einführung von Emissionstechnologien nach den Abgasnormen Euro 3 bis Euro 6 an die Kunden weitergeben. Alleine Daimler musste nach einem Vergleich gut eine Milliarde Euro zahlen. MAN hatte das Kartell als Hinweisgeber offengelegt und ging daher straffrei aus.
In der Folge gab es zahlreiche Schadenersatzklagen von Lkw-Käufern. Eine Sammelklage con Camion Pro e.V. wird derzeit vor dem Landgericht München verhandelt.