Wichtige Entscheidungen in Fall „LKW-Kartell“
Als Strafe für verbotene Kartellabsprachen wird der LKW-Hersteller Scania nun zu einem Schadenersatz in Höhe von 880 Millionen verurteilt. Scania hatte sich über Jahre gerichtlich dagegen gewehrt. DAF findet mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche Einigung über Schadensersatzzahlungen. Beide Entscheidungen stärken die Position der von den Kartellabsprachen geschädigten Unternehmen und machen Hoffnung auf mehr.500 Millionen Euro: Außergerichtliche Einigung zwischen Deutscher Bahn und DAF
500 Millionen Euro: Außergerichtliche Einigung zwischen Deutscher Bahn und DAF
Laut tecvia-Verlag hat der LKW-Hersteller DAF, in der seit 2017 andauernden gerichtlichen Auseinandersetzung zum LKW-Kartell, mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadensersatzzahlungen erzielt. DAF ist das erste Unternehmen, mit dem eine solche Einigung abgeschlossen wurde. Martin Seiler, DB-Vorstand Personal und Recht, sagt: „DAF ist seiner Verantwortung nachgekommen, Schäden im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell zu kompensieren. Das ist für uns und alle geschädigten Unternehmen erfreulich, die uns ihre Ansprüche anvertraut haben.“ Bleibt zu hoffen, dass auch die übrigen Kartellbeteiligten ein Einsehen haben und sich für eine außergerichtliche kommerzielle Einigung entscheiden, anstatt jahrelange kostspielige Gerichtsverfahren zu riskieren.
Die DB Competition Claims GmbH, bei der die Schadensersatzansprüche der Deutschen Bahn, der Bundeswehr, Flughäfen und rund 40 weiterer Unternehmen gebündelt wurden, hatte Ende 2017 beim Landgericht München I Klage erhoben. Sie machte Schäden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro einschließlich Zinsen geltend.
Unterstützung für geschädigte Unternehmen im Kampf gegen das LKW-Kartell
Auch Camion Pro e.V. hat bereits 2017 für seine Mitglieder beim Landgereicht München eine Klage in beträchtlicher Höhe erhoben und steht als unmittelbare Prozesspartei für die Belange, der durch das LKW-Kartell, geschädigten Unternehmen ein. Geschädigte des LKW-Kartells, die noch nicht Mitglied bei Camion Pro sind, können sich noch anschließen, wenn sie die Mitgliedschaft im Berufsverband beantragen und die erforderlichen Unterlagen (insbesondere Kaufdatum, Hersteller und Fahrgestellnummer) vorlegen.
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