Autobahnmaut in Deutschland - das sind die wichtigen rechtlichen Neuerungen

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Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften setzt Deutschland die Richtlinie (EU) 2022/362 in deutsches Recht um. Damit ergeben sich ab dem 01.12.23 wichtige rechtliche Änderungen. 

Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter diesem Link: DIP - Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (bundestag.de)

Unternehmen sollten insbesondere die folgenden beiden Aspekte beachten:  

Erstens: Die Autobahnmaut wird erhöht, weil der Gesetzgeber nunmehr die Kosten der verkehrsbedingten CO₂-Emissionen als neues Finanzierungselement einführt. Diese Mauterhöhung betrifft alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen, wobei ab dem 01.07.2024 auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen von der Mautpflicht erfasst werden.  

Bezugspunkt für die Berechnung der Erhöhung sind fünf CO₂-Emissionsklassen, die von der Europäischen Union festgelegt wurden. In der Praxis wird Emissionsklasse 1 die häufigste und zugleich die finanziell belastendste sein. Alle Lkw, die vor dem 01.07.2019 zugelassen wurden, gehören zu dieser Emissionklasse und werden standardmäßig in diese Kategorie eingestuft. Einige nach dem 01.07.2019 zugelassene Lkw können jedoch beantragen, in eine günstigere Emissionsklasse eingestuft zu werden.

Der Mautdienstleister Toll Collect GmbH informiert auf seiner Website über die Tools zur Überprüfung, ob ein Lkw die Voraussetzungen einer höheren Emissionsklasse erfüllt:  Toll Collect | CO₂- und 3,5 Tonnen-Maut(toll-collect.de)

Außerdem kann über das Toll Collect-Kundenportal bei Bedarf eine Umstufung beantragt werden:  Toll Collect | Kunden-Portal (toll-collect.de)

Zweitens: Für die Zuordnung eines Fahrzeugs zu einer bestimmten Gewichtsklasse wird nicht mehr das bisherige "zulässige Gesamtgewicht", sondern die "technisch zulässige Gesamtmasse" herangezogen. Das bedeutet, dass ab dem 01.12.23 viele Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse eingestuft oder erstmals mautpflichtig werden können. Um spätere Regularisierungsverfahren und mögliche Bußgelder zu vermeiden, ist es daher ratsam, das beim Mautdienstleister angegebene Gesamtgewicht vor dem 01.12.23 zu überprüfen. Die Toll Collect GmbH weist auf ihrer Website darauf hin, dass sie den alten Wert unter der neuen Kategorie weiterführt, empfiehlt den Kunden aber zugleich, den eingegebenen Gewichtswert über das Kundenportal zu aktualisieren: 

 Toll Collect | Kunden-Portal (toll-collect.de)

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