LKW-Maut: Camion Pro e.V. scheitert im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Toll Collect GmbH.
Das Landgericht Berlin hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2024 dem Antrag von Camion Pro e. V. auf eine einstweilige Verfügung nicht entsprochen.
Camion Pro e. V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren für die Bearbeitung der Erstattungsanträge und hatte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH beantragt.
Die Zurückweisung des Eilantrags bedeutet nicht, dass das Gericht Toll Collect GmbH in der Sache gesetzeskonformes Verhalten attestieren würde.
Vielmehr scheint, nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, auch denkbar, dass das Gericht schlicht keine Eilbedürftigkeit sieht, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig wäre.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. „Wir werden diese sorgfältig studieren und dann gemeinsam mit unseren Anwälten entscheiden, ob es im Interesse unserer Mitglieder liegt, weiter gerichtliche Schritte zu beschreiten“, so Andreas Mossyrsch, Vorstand des Berufsverbandes Camion Pro e.V.