Weitere Klatsche für Tool Collect! Verwaltungsgericht Köln stellt teilweise Rechtswidrigkeit der LKW-Maut fest.

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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seinem Urteil 14 K 6556/20 vom 20.03.24 festgestellt, dass die Erhebung von LKW-Maut im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 teilweise rechtswidrig war, weil die Kosten der Verkehrspolizei zu Unrecht in die Berechnung der Mautsätze einbezogen wurden. 

Das Kölner Gericht hat in seiner Begründung im Wesentlichen auf die Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Oberverwaltungsgerichts in Münster verwiesen. Diese Gerichte hatten bereits für frühere Zeiträume entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei nicht in die Berechnung der Mautsätze eingestellt werden durften. 

Konkret besagt das verwaltungsgerichtliche Urteil, dass für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2018 5,86 %, und für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 27. Oktober 2020 4,44 % der gezahlten Mautbeträge rechtswidrig sind. Dies sind grundsätzlich die zurückzuerstattenden Kosten, die zudem verzinst werden müssen. 

Diejenigen Mitglieder, die Camion Pro e.V. rechtzeitig mit der verjährungsunterbrechenden Beantragung der Rückerstattung beauftragt hatten, haben nach diesem Urteil entsprechende Ansprüche auf Rückzahlung, die Camion Pro e.V. nun einklagen wird!

Wichtig: Die Entscheidung ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. 

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