Tricks der Versicherungen und krasse Gesetzeslücken:

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Wie Versicherer ihre Haftung begrenzen.
Wie Versicherer ihre Haftung begrenzen.

Diese fünf Fehler musst Du unbedingt vermeiden; dann schützt Du Dein Unternehmen optimal und sparst noch Geld!

In der mehrteiligen Serie zeigt der Berufsverband Camion Pro, wie manche Versicherungen Frachtführern in die Tasche greifen, und  gibt  wichtige Hinweise, wie man sich schützen kann.

Frachtführerhaftpflichtversicherung „Buch mit sieben Siegeln“

  • CMR-Versicherung
  • Güterschadenhaftpflicht
  • Transportversicherung
  • Speditionsversicherung
  • Frachtführerhaftpflichtversicherung

Schon die Bezeichnungen, die sich das Assekuranzgewerbe ersonnen hat, verwirren oft die Kunden, obwohl es sich eigentlich um das gleiche Produkt handelt  – aber eben nur "eigentlich": Bei der konkreten Fragestellung, welche Leistungen das Unternehmen wirklich braucht und wo nur Geld "verbrannt“ wird, geraten häufig auch erfahrene Transportunternehmer und sogar manche Versicherungsberater an ihre Grenzen.

1. Verwirrung bei den Kündigungsfristen:
Viele Transportunternehmen haben die gängigen Kündigungsfristen der LKW-Versicherung (bis 30. November) im Kopf und übersehen, dass etwa 70% der Verträge im September gekündigt werden müssen. Wer nicht rechtzeitig kündigt, ist ein weiteres Jahr an seine Versicherung gebunden.

Camion Pro empfiehlt:
Lassen Sie sich im August oder Anfang September Angebote machen  – informieren und vergleichen Sie in Ruhe. Wenn Sie sicher sind, dass Sie wechseln wollen, kündigen Sie unbedingt bis zum 25.9.2020 und per Einschreiben mit Rückschein, per Fax mit Faxprotokoll oder per Email mit Lesebestätigung des Servers vom Versicherer.

 2. Mit dem „Rundum-Sorglos-Paket“ beginnen die Probleme:
Mit klangvollen Namen wie „Logistikpolice“ bieten manche Versicherer ein „spezielles Gesamtpaket“ für Transportunternehmen an. Dieses Produkt wird häufig als eine Art „Rundum-Sorglos-Paket“ dargestellt und soll das Unternehmen ganzheitlich und preiswert vor verschiedensten Risiken schützen. Bei genauerer Betrachtung stellt man aber fest, dass das „Sorglos-Paket“ lediglich zwei Einzel-Versicherungen – z. B. Frachtführerhaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflicht – sind. Besonders ärgerlich für den Kunden ist, dass er dabei gleich dreifach benachteiligt wird.

Camion Pro warnt:
Solche „Pakete“ sind:

  •  meist nicht billiger als vergleichbare Einzel-Versicherungen;
  • meist schlecht an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst.
  • Dem Kunden wird ein Preisvergleich erschwert.

Mit solchen „Mogelpackungen“ wird außerdem der Verbraucherschutz umgangen. Bei einer Frachtführerhaftpflichtversicherung gilt normalerweise eine Mindest-Vertragslaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungszeit von drei Monaten.

Wird die Frachtführerhaftpflichtversicherung aber mit anderen Versicherungen vermischt, entsteht rechtlich ein neues Produkt, und viele Versicherer legen bei solchen „Hybrid-Versicherungen“ eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren fest – und dies, obwohl das Gesetz auch hier eine maximale Vertragslaufzeit von drei Jahren vorschreibt.

Camion Pro empfiehlt:
Wenn Sie so einen „Knebelvertrag“ unterschrieben haben, können Sie diesen trotzdem kündigen, da solche Vertragslaufzeiten sittenwirdrig und daher rechtlich unwirksam sind!

Die Frachtführerhaftpflichtversicherung ist hochkomplex! Lassen Sie sich nur von speziell ausgebildeten Fachleuten beraten, und meiden Sie vermeintlich günstige Kombinationsprodukte.

Die Camion-Pro-Gruppenversicherung – ohne Selbstbeteiligung, ohne „unappetitliche“ Klauseln – für 475,- € die wohl günstigste auf dem  Markt!

Frachtführerhaftpflichtversicherung – Gefährliche Lücken im Versicherungsschutz und Beratungsfehler gefährden die Existenz vieler Transportunternehmer.

3. Lücken im Versicherungsschutz:
Bedenkt man, dass die Verkehrshaftung eine Pflichtversicherung ist, staunt man umso mehr, wie viele Lücken die gesetzliche „Minimal-Versicherung“

Ärgerlich: Kleinschäden und Selbstbeteiligung
Ärgerlich: Kleinschäden und Selbstbeteiligung

aufweist. Die gesetzlich vorgeschriebenen Haftungssummen von 8.33 Sonderziehungsrechten sind sehr niedrig und reichen oft nur aus, um Schäden

bei geringwertigem Ladegut – wie z. B. Kies, Granulat oder Papierhandtücher – abzudecken. Eigentlich wäre das für den Frachtführer kein Problem,

weil auch die gesetzliche Maximalhaftung für Frachtführer auf diese Summen begrenzt sind.

Eigentlich! Viele Verlader sehen in Ihren Geschäftsbedingungen vor, dass der Frachtführer – über die gesetzliche Haftung hinaus – höher haften muss (40 SZR). Diese Klauseln sind zulässig, und der Kunde kann im Schadensfall einen fünffach höheren Schadenersatz vom Frachtführer verlangen als die gesetzlich vorgeschriebene Haftung!

 Dazu kommt, dass Versicherer oft im „Kleingedruckten“ ihre Haftung für diverse Schäden begrenzt oder ganz ausgeschlossen haben.

Durchaus üblich ist es auch, dass Versicherer bei „sensiblen Ladegütern“ – wie elektronische Geräte oder alkoholische Getränke – die Versicherungssumme auf 50.000 bis 100.000 EUR begrenzen, mit entsprechenden Obliegenheiten verbinden (geschlossener Kasten, GPS-System, bewachte Autohöfe) oder den Versicherungsschutz auf Deutschland oder die EU einzuschränken. Mit zum Teil erheblichen Aufschlägen sieht sich der Versicherungsnehmer konfrontiert, wenn er auf einem vollständigen Versicherungsschutz bestehen sollte.

Das Problem:
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung, die fast alle Transporte abdeckt, ist normalerweise kaum unter 1200 € pro Fahrzeug zu haben.

Viele Unternehmer sind in diesem Fall allzu schnell bereit, aus „Kostengründen“ auf einen umfangreichen Schutz zu verzichten.

"Ich höre oft in Gesprächen mit Unternehmern das Argument: ,Wir fahren ja eh keine alkoholischen Getränke' oder ,Wir fahren ja nur innerdeutsch oder nicht außerhalb der EU'", sagt Mossyrsch.
"Meine Erfahrungen sind da andere  – wer weiß denn schon, ob man nicht in Kürze einem guten Kunden einen Gefallen tun muss oder für einen Neukunden, den man dauerhaft gewinnen möchte, kurzfristig einige lukrative Transporte durchführen muss, die vom bisherigen Geschäftsmodell abweichen? Hand aufs Herz! Wer denkt in so einer Situation darüber nach, ob dieser Transport versichert ist? Wer dann schnell einen ,Abstecher' nach Salzburg bzw. Budapest oder Zürich machen muss oder feststellt, dass dann doch ein paar Paletten Smartphones auf der Ladefläche stehen, spielt bei diesem Transport schlicht mit der Existenz seines Unternehmens", so Mossyrsch weiter.

Camion Pro empfiehlt:
Eine Frachtführerhaftpflichtversicherung sollte für ganz Europa und nicht nur für Deutschland oder die EU abgeschlossen werden. Es sollten alle Waren und Güter, die mit dem Fahrzeug transportiert werden können, auch versichert sein.

4. Falsch beraten, teuer versichert und schlecht geschützt.
Dazu Andreas Mossyrsch: "Die krassesten Fälle, die ich in meiner fast 20-jährigen Tätigkeit erlebt habe, waren Speditions-LKW, die im Bereich der Kfz-Versicherung als ,Werksverkehr' versichert wurden, oder Kühlfahrzeuge, die mit einer Frachtführerhaftpflichtversicherung eingedeckt wurden, die für einen Muldenkipper gedacht war." Wenn es hier zu einem Schaden kommt, kann das für das Transportunternehmen existenzbedrohend sein. Dass Spediteure von einem „Berater“ nicht auf Versicherungslücken hingewiesen werden, muss nicht unbedingt aus „bösem Willen“ geschehen. Häufig ist festzustellen, dass bei Agenturen bzw. Versicherungsberatern weitgehende Unkenntnis über die Schwachstellen des angebotenen „Produkts“ bzw. die Notwendigkeit der Erweiterung des Grundschutzes besteht. Der Berater bietet dann häufig einfach den günstigsten Tarif an.

Camion Pro empfiehlt:
Lassen Sie sich als Transportunternehmer nur von Spezialisten beraten, die sich auf den Transportbereich spezialisiert haben. Die teuerste Versicherung ist die, die im Schadensfall nicht zahlt. Camion Pro arbeitet nicht nur mit Spezialisten zusammen, sondern hat auch zusammen mit Versicherern spezielle Gruppentarife entwickelt.

5. Selbstbeteiligung oft höher als die meisten Schäden.
Selbstbeteiligungen sind grundsätzlich ein legitimes Mittel, um den Kunden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Ladegut zu motivieren. Problematisch wird es, wenn dem Versicherungsnehmer ein erheblicher Teil des Risikos auferlegt wird. Gerade bei hochwertigem Ladegut sind die Auflagen der Versicherung, die Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen so hoch, dass – bei Licht betrachtet, der Nutzen der Versicherung teilweise in Frage steht.

Die Camion-Pro-Gruppenversicherung für die Verkehrshaftung zahlt für Schäden, ohne eine Selbstbeteiligung abzuziehen – auf allen Transporten, im (geographischen) Europa, also Ural bis Island und vom Nordkap bis zum europäischen Teil der Türkei) – und für fast alle Warengruppen. Bei einem extrem günstigen Gruppentarif von 470,-- € !

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