Verband für die Transportbranche: Camion Pro e.V.

Camion Pro e.V. wurde im Mär 2001 als nicht kommerzieller Verein und Schutzgemeinschaft gegründet und ist seit August 2003 offizieller Verband für die Transportbranche. Ausschlaggebend für die Gründung waren die Machenschaften der Firma Renz in Reutlingen, die zahlreiche kleine Transportunternehmen in den 90er Jahren schädigte und in den Ruin trieb.

Camion Pro e.V. hat es sich als Schutzgemeinschaft zur Aufgabe gemacht, die Rechte und Belange seiner Mitglieder/ der Transportbranche gewissenhaft zu vertreten und gegen die Missstände der Branche auch im europäischen Raum aggressiv vorzugehen.

Neben der Mission einer Schutzgemeinschaft-Frachtgeldbetrug entwickelte sich Camion Pro e.V. weiter zu einer Allround-Organisation und Einkaufsgemeinschaft die ihren Mitgliedern inzwischen zahlreiche weitere Vorteile bietet.

Top-News

15 Apr 2024 / CP-Online

Rote Karte für Menschenrechtsverstöße durch polnische Transportunternehmen

Die Discounterkette Aldi Süd forderte in einem Schreiben seine Lieferanten auf, keine Aufträge mehr an die polnischen Transportfirmen Mazur, Lukmaz und Agmaz zu vergeben. In seiner Begründung führt Aldi Süd u.a. das seit Anfang 2023 geltende Lieferkettengesetz an. Diesem zufolge müssen Unternehmen sicherstellen, dass sich ihre Auftragnehmer an Standards zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz halten und dementsprechend ihrer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette nachkommen.

Zudem seien Menschenrechte und Umweltschutz „Kennwerte der Unternehmenskultur“ und auch von seinen Geschäftspartnern fordert Aldi Süd „die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten“, teilte eine Sprecherin von Aldi Süd mit. Da die beiden Firmen des polnischen Speditionsunternehmers Lukasz Mazur, zu denen laut Aldi Süd, zu keinem Zeitpunkt eine direkte Vertragsbeziehung bestand, „potenzielle Verstöße bisher nicht vollumfänglich aufgeklärt“ haben, zeigte Ihnen Aldi Süd die Rote Karte.

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07 Apr 2024 / CP-Online

Weitere Klatsche für Tool Collect! Verwaltungsgericht Köln stellt teilweise Rechtswidrigkeit der LKW-Maut fest.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seinem Urteil 14 K 6556/20 vom 20.03.24 festgestellt, dass die Erhebung von LKW-Maut im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 27. Oktober 2020 teilweise rechtswidrig war, weil die Kosten der Verkehrspolizei zu Unrecht in die Berechnung der Mautsätze einbezogen wurden. 

Das Kölner Gericht hat in seiner Begründung im Wesentlichen auf die Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Oberverwaltungsgerichts in Münster verwiesen. Diese Gerichte hatten bereits für frühere Zeiträume entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei nicht in die Berechnung der Mautsätze eingestellt werden durften. 

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25 Mär 2024 / CP-Online

Camion Pro e.V. führt Musterprozess gegen Toll Collect

Camion Pro e.V. scheiterte mit einer einstweiligen Verfügung gegen Toll Collect. Die nun vorliegende Urteilsbegründung kann aber weder Camion Pro e.V noch Toll Collect gefallen. Der Berufsverband wird nun für die Transportbranche wegen der überhöhten Gebührenforderungen des Maut-Unternehmens einen Musterprozess durchführen.

Im Streit um überhöhte Bearbeitungsgebühren erlässt das Landgericht Berlin keine einstweilige Verfügung gegen das Maut-Unternehmen Toll Collect: Dies war schon am 29.2.2023 klar, als der vorsitzende Richter diese Entscheidung in der mündlichen Verhandlung bekannt gab. Nun liegt den Anwälten von Camion Pro e.V. die Urteilsbegründung vor. Der Antrag von Camion Pro e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde demnach mit folgenden Begründungen zurückgewiesen Zum einen sei die Angelegenheit nicht von ausreichender wettbewerblicher Relevanz, um missbrauchsrechtliche Unterlassungsansprüche nach dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) begründen zu können. Zum anderen würde es an der Eilbedürftigkeit fehlen, sodass einstweiliger Rechtsschutz nicht zur Verfügung stehe.

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10 Mär 2024 / CP-Online

Camion Pro e.V. vs. LKW-Hersteller: Unterlagen der Europäischen Kommission offenbaren eine neue Dimension des LKW-Kartells.

Am 29. Februar 2024 fand vor dem Oberlandesgericht München die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit des Berufsverbands Camion Pro e.V. gegen MAN statt. MAN wurde stellvertretend für die europäischen LKW-Hersteller auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Die Klage wegen des illegalen LKW-Kartells führt Camion Pro float: right; margin: 15px;e.V. für seine Mitglieder. Zwar erging in der mündlichen Verhandlung weder ein Urteil, noch wurden die Schadenersatzforderungen von Camion Pro e.V. oder Details zum Ablauf der kartellrechtswidrigen Absprachen der Hersteller behandelt. Dennoch könnte die Verhandlung eine Zeitenwende im europäischen LKW-Kartell einläuten. Camion Pro e.V. hatte dem Gericht vertrauliche Informationen der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese lassen das LKW-Kartell insgesamt in einem vollkommen anderen Licht erscheinen und deuten auf deutlich höhere Schadenersatzansprüche aller Geschädigten hin.

Die Recherchen des Berufsverbands lassen das LKW-Kartell in einer neuen Dimension erscheinen.

Die Recherchen von Camion Pro zeigen: Nicht erst seit 1997, sondern schon seit Mitte der Achtzigerjahre gab es offenbar intensive, wettbewerbssensible Kontakte zwischen den europäischen LKW-Herstellern. Camion Pro e.V. verfügt über vertrauliche Informationen der EU-Kommission, die bisher nicht öffentlich bekannt waren, das LKW-Kartell jedoch in einem anderen Licht erscheinen lassen. Die Beweismittel wurden von den Camion-Pro-Anwälten schon 2022 in das Schadensersatzverfahren vor dem OLG München eingebracht, bisher aber nicht verhandelt.

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27 Feb 2024 / CP-Online

LKW-Maut: Camion Pro e.V. scheitert im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Toll Collect GmbH.

Das Landgericht Berlin hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2024 dem Antrag von Camion Pro e. V. auf eine einstweilige Verfügung nicht entsprochen.

Camion Pro e. V. sieht beim aktuellen Mauterstattungsverfahren künstliche bürokratische Hürden und ungerechtfertigte sowie überhöhte Gebühren für die Bearbeitung der Erstattungsanträge und hatte deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die staatliche Toll Collect GmbH beantragt.

Die Zurückweisung des Eilantrags bedeutet nicht, dass das Gericht Toll Collect GmbH in der Sache gesetzeskonformes Verhalten attestieren würde.

Vielmehr scheint, nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung, auch denkbar, dass das Gericht schlicht keine Eilbedürftigkeit sieht, die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig wäre.

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