Verband für die Transportbranche: Camion Pro e.V.
Camion Pro e.V. wurde im Mär 2001 als nicht kommerzieller Verein und Schutzgemeinschaft gegründet und ist seit August 2003 offizieller Verband für die Transportbranche. Ausschlaggebend für die Gründung waren die Machenschaften der Firma Renz in Reutlingen, die zahlreiche kleine Transportunternehmen in den 90er Jahren schädigte und in den Ruin trieb.
Camion Pro e.V. hat es sich als Schutzgemeinschaft zur Aufgabe gemacht, die Rechte und Belange seiner Mitglieder/ der Transportbranche gewissenhaft zu vertreten und gegen die Missstände der Branche auch im europäischen Raum aggressiv vorzugehen.
Neben der Mission einer Schutzgemeinschaft-Frachtgeldbetrug entwickelte sich Camion Pro e.V. weiter zu einer Allround-Organisation und Einkaufsgemeinschaft die ihren Mitgliedern inzwischen zahlreiche weitere Vorteile bietet.
e.V. für seine Mitglieder. Zwar erging in der mündlichen Verhandlung weder ein Urteil, noch wurden die Schadenersatzforderungen von Camion Pro e.V. oder Details zum Ablauf der kartellrechtswidrigen Absprachen der Hersteller behandelt. Dennoch könnte die Verhandlung eine Zeitenwende im europäischen LKW-Kartell einläuten. Camion Pro e.V. hatte dem Gericht vertrauliche Informationen der Europäischen Kommission vorgelegt. Diese lassen das LKW-Kartell insgesamt in einem vollkommen anderen Licht erscheinen und deuten auf deutlich höhere Schadenersatzansprüche aller Geschädigten hin.
Das Landgericht Berlin hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2024 dem Antrag von Camion Pro e. V. auf eine einstweilige Verfügung nicht entsprochen.
Scania hatte sich über Jahre gerichtlich dagegen gewehrt. DAF findet mit der DB Competition Claims eine außergerichtliche Einigung über Schadensersatzzahlungen. Beide Entscheidungen stärken die Position der von den Kartellabsprachen geschädigten Unternehmen und machen Hoffnung auf mehr.
2021 zurück. Den konkreten Schaden muss der Leasingkunde, ein mittelständischer Baustoffhändler, aber in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg nachweisen (Az.: KZR 46/21)